Encasings vom Arzt verschreiben lassen, Kosten erstatten lassen
Allergiker bekommen Encasings auf Rezept. Liegt eine Hausstaubmilbenallergie vor, sind die Encasings meist sogar kostenlos. Werden sie über einen Fachhändler bestellt, entfällt die sonst übliche Zuzahlung komplett.
Werden die Kosten für Encasings durch die Krankenkassen erstattet?
Zunächst gibt es keine vereinheitliche Regelung, an die sich alle Kassen halten. Die meisten Krankenversicherungen gewähren einen Zuschuss, andere Kassen lehnen eine Kostenübernahme grundsätzlich ab. Es besteht also kein einheitlicher, rechtlicher Anspruch auf Zuschuss oder Kostenübernahme für die Versicherten.
Auf die gegenteilige Meinung können Sie jedoch im Streitfall mit Ihrer Kasse verweisen, wonach Anspruch zumindest auf Kostenerstattung bei Encasings (Zwischenbezüge) besteht:
Hintergrund der Entscheidung ist ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt. Demnach sind allergendichte Matratzenzwischenbezüge Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Sie sind in ihrer Funktion nicht mit üblichen Matratzenschonern als Gebrauchsgegenstand zu vergleichen. Matratzenzwischenbezüge umhüllen die Matratze vollständig und sind aus speziellen Materialien hergestellt. Die Barmer GEK behauptet, weiterhin die Kosten für solche allergendichten Matratzenzwischenbezüge zu übernehmen, die Knappschaft beispielsweise erstattet Kosten bis 40,00 Euro, bei Partnerbetten insgesamt 80,00 Euro.
Jedoch werden die Kosten für spezielle Kopfkissen und Bettdecken nicht immer bezahlt. Hierbei werden Kissen und Decken direkt aus allergiedichtem Material hergestellt. Die allergieauslösenden Partikel werden in der Maschine abgetötet. Sie sind damit als Gebrauchsgegenstand zu betrachten, weil sie eben auch als Kissen und als Decke verwendet werden, der Kauf liegt in der Verantwortung der Versicherten. Diese Ansicht wiederum differiert nach unseren Recherchen von Kasse zu Kasse. Unser Tipp daher: im Zweifel ausprobieren, besser: sich vorher erkundigen.
Nachstehend nennen wir Ihnen Wege zur Erstattung gegenüber Ihrer Krankenkasse, damit Sie die berechtigte Kostenunterstützung erhalten.
Das ist unbedingt notwendig
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Grundsätzlich ist eine Erstattung / Zuschuss durch die Krankenkasse nur mit ärztlichem Rezept möglich
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Klären Sie die eventuelle Kostenübernahme für das Encasing mit der Krankenversicherung ab, oft übernimmt die Krankenversicherung auch die Kosten für das Partnerbett (Knappschaft)
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Bei Zusage erstattet die Krankenversicherung den vorgesehenen Betrag an Sie, sie rechnet nicht mit uns, sondern mit Ihnen ab